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   LSG Nordrhein-Westfalen, 18.02.2004 - L 11 KA 170/02   

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https://dejure.org/2004,14664
LSG Nordrhein-Westfalen, 18.02.2004 - L 11 KA 170/02 (https://dejure.org/2004,14664)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 18.02.2004 - L 11 KA 170/02 (https://dejure.org/2004,14664)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 18. Februar 2004 - L 11 KA 170/02 (https://dejure.org/2004,14664)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Vertragsarztangelegenheiten

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Vertragsarztrecht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Teilnahme an der seit dem 01.07.1997 geltenden Vereinbarung über die ambulante Behandlung chronisch schmerzkranker Patienten (Schmerztherapie-Vereinbarung); Voraussetzungen der Teilnahme an der Schmerztherapie-Vereinbarung; Nachweis einer zwölfmonatigen Tätigkeit "in ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 08.03.2000 - B 6 KA 12/99 R

    Einführung von Qualifikationsanforderungen in der vertragsärztlichen Versorgung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 18.02.2004 - L 11 KA 170/02
    Nach ständiger Rechtsprechung liegt statt einer Berufsausübungsregelung ein Eingriff in den Zulassungsstatus mit dem Schweregrad einer Berufswahlregelung nur dann vor, wenn eine Regelung den Arzt von der Berechnungsfähigkeit solcher Leistungen ausschließt, die sein Fachgebiet wesentlich prägen und ohne die er es nicht vollwertig ausüben kann (vgl. BSG, Urt. v. 20.01.1999 - B 6 KA 23/98 R - SozR 3-2500 § 72 Nr. 8; Urt. v. 08.03.2000 - B 6 KA 12/99 R - SozR 3-2500 § 72 Nr. 11; Urt. v. 06.09.2000 - B 6 KA 36/99 R - SozR 3-2500 § 135 Nr. 16; Urt. v. 31.01.2001 - B 6 KA 24/00 R - SozR 3-2500 § 135 Nr. 16; Urt. v. 15.05.2002 - B 6 KA 22/01 R - SozR 3-2500 § 72 Nr. 14).

    Die Partner der Schmerztherapie-Vereinbarung sind nach § 72 Abs. 2 i.V.m. § 82 Abs. 1 SGB V berechtigt, qualitätssichernde Regelungen wie diejenigen in §§ 3, 10 Schmerztherapie-Vereinbarung zu treffen (vgl. im Einzelnen BSG, Urt. v. 20.01.1999 und 08.03.2000 a.a.O.).

    Da es vorrangig Aufgabe der Parteien der Bundesmantelverträge und der Gesamtverträge ist zu entscheiden, welche Maßnahmen im Interesse des Gemeinwohls zur Qualitätssicherung erforderlich sind, beschränkt sich die gerichtliche Prüfung darauf, ob die Regelung zum Erreichen des angestrebten Gemeinwohlziels schlechterdings ungeeignet, offensichtlich nicht erforderlich oder selbst bei Anerkennung eines Beurteilungsspielraums unangemessen ist (vgl. BSG, Urt. v. 18.03.1998 - B 6 KA 37/96 R - BSGE 82, 41, 44 - und B 6 KA 23/97 R - BSGE 82, 55, 60 f.; vgl. außerdem BSG, Urt. v. 20.01.1999 und 08.03.2000 a.a.O.).

  • BSG, 31.01.2001 - B 6 KA 24/00 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Qualifikationsanforderung -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 18.02.2004 - L 11 KA 170/02
    Nach ständiger Rechtsprechung liegt statt einer Berufsausübungsregelung ein Eingriff in den Zulassungsstatus mit dem Schweregrad einer Berufswahlregelung nur dann vor, wenn eine Regelung den Arzt von der Berechnungsfähigkeit solcher Leistungen ausschließt, die sein Fachgebiet wesentlich prägen und ohne die er es nicht vollwertig ausüben kann (vgl. BSG, Urt. v. 20.01.1999 - B 6 KA 23/98 R - SozR 3-2500 § 72 Nr. 8; Urt. v. 08.03.2000 - B 6 KA 12/99 R - SozR 3-2500 § 72 Nr. 11; Urt. v. 06.09.2000 - B 6 KA 36/99 R - SozR 3-2500 § 135 Nr. 16; Urt. v. 31.01.2001 - B 6 KA 24/00 R - SozR 3-2500 § 135 Nr. 16; Urt. v. 15.05.2002 - B 6 KA 22/01 R - SozR 3-2500 § 72 Nr. 14).
  • BSG, 18.03.1998 - B 6 KA 37/96 R

    Zulassungsanspruch - Vertragsarzt - Überversorgung - Bedarfsplanung -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 18.02.2004 - L 11 KA 170/02
    Da es vorrangig Aufgabe der Parteien der Bundesmantelverträge und der Gesamtverträge ist zu entscheiden, welche Maßnahmen im Interesse des Gemeinwohls zur Qualitätssicherung erforderlich sind, beschränkt sich die gerichtliche Prüfung darauf, ob die Regelung zum Erreichen des angestrebten Gemeinwohlziels schlechterdings ungeeignet, offensichtlich nicht erforderlich oder selbst bei Anerkennung eines Beurteilungsspielraums unangemessen ist (vgl. BSG, Urt. v. 18.03.1998 - B 6 KA 37/96 R - BSGE 82, 41, 44 - und B 6 KA 23/97 R - BSGE 82, 55, 60 f.; vgl. außerdem BSG, Urt. v. 20.01.1999 und 08.03.2000 a.a.O.).
  • BSG, 18.03.1998 - B 6 KA 23/97 R

    Erbringung und Abrechnung bestimmter zytologischer Leistungen -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 18.02.2004 - L 11 KA 170/02
    Da es vorrangig Aufgabe der Parteien der Bundesmantelverträge und der Gesamtverträge ist zu entscheiden, welche Maßnahmen im Interesse des Gemeinwohls zur Qualitätssicherung erforderlich sind, beschränkt sich die gerichtliche Prüfung darauf, ob die Regelung zum Erreichen des angestrebten Gemeinwohlziels schlechterdings ungeeignet, offensichtlich nicht erforderlich oder selbst bei Anerkennung eines Beurteilungsspielraums unangemessen ist (vgl. BSG, Urt. v. 18.03.1998 - B 6 KA 37/96 R - BSGE 82, 41, 44 - und B 6 KA 23/97 R - BSGE 82, 55, 60 f.; vgl. außerdem BSG, Urt. v. 20.01.1999 und 08.03.2000 a.a.O.).
  • BSG, 20.01.1999 - B 6 KA 23/98 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Qualitätssicherung - Erbringung und Abrechnung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 18.02.2004 - L 11 KA 170/02
    Nach ständiger Rechtsprechung liegt statt einer Berufsausübungsregelung ein Eingriff in den Zulassungsstatus mit dem Schweregrad einer Berufswahlregelung nur dann vor, wenn eine Regelung den Arzt von der Berechnungsfähigkeit solcher Leistungen ausschließt, die sein Fachgebiet wesentlich prägen und ohne die er es nicht vollwertig ausüben kann (vgl. BSG, Urt. v. 20.01.1999 - B 6 KA 23/98 R - SozR 3-2500 § 72 Nr. 8; Urt. v. 08.03.2000 - B 6 KA 12/99 R - SozR 3-2500 § 72 Nr. 11; Urt. v. 06.09.2000 - B 6 KA 36/99 R - SozR 3-2500 § 135 Nr. 16; Urt. v. 31.01.2001 - B 6 KA 24/00 R - SozR 3-2500 § 135 Nr. 16; Urt. v. 15.05.2002 - B 6 KA 22/01 R - SozR 3-2500 § 72 Nr. 14).
  • BSG, 06.09.2000 - B 6 KA 36/99 R

    Kassenärztliche Vereinigung - Arthroskopische Leistungen - Vertragsärztliche

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 18.02.2004 - L 11 KA 170/02
    Nach ständiger Rechtsprechung liegt statt einer Berufsausübungsregelung ein Eingriff in den Zulassungsstatus mit dem Schweregrad einer Berufswahlregelung nur dann vor, wenn eine Regelung den Arzt von der Berechnungsfähigkeit solcher Leistungen ausschließt, die sein Fachgebiet wesentlich prägen und ohne die er es nicht vollwertig ausüben kann (vgl. BSG, Urt. v. 20.01.1999 - B 6 KA 23/98 R - SozR 3-2500 § 72 Nr. 8; Urt. v. 08.03.2000 - B 6 KA 12/99 R - SozR 3-2500 § 72 Nr. 11; Urt. v. 06.09.2000 - B 6 KA 36/99 R - SozR 3-2500 § 135 Nr. 16; Urt. v. 31.01.2001 - B 6 KA 24/00 R - SozR 3-2500 § 135 Nr. 16; Urt. v. 15.05.2002 - B 6 KA 22/01 R - SozR 3-2500 § 72 Nr. 14).
  • BSG, 15.05.2002 - B 6 KA 22/01 R

    Vertragsarzt - Neurologe - Ausschluss von der Erbringung psychiatrischer

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 18.02.2004 - L 11 KA 170/02
    Nach ständiger Rechtsprechung liegt statt einer Berufsausübungsregelung ein Eingriff in den Zulassungsstatus mit dem Schweregrad einer Berufswahlregelung nur dann vor, wenn eine Regelung den Arzt von der Berechnungsfähigkeit solcher Leistungen ausschließt, die sein Fachgebiet wesentlich prägen und ohne die er es nicht vollwertig ausüben kann (vgl. BSG, Urt. v. 20.01.1999 - B 6 KA 23/98 R - SozR 3-2500 § 72 Nr. 8; Urt. v. 08.03.2000 - B 6 KA 12/99 R - SozR 3-2500 § 72 Nr. 11; Urt. v. 06.09.2000 - B 6 KA 36/99 R - SozR 3-2500 § 135 Nr. 16; Urt. v. 31.01.2001 - B 6 KA 24/00 R - SozR 3-2500 § 135 Nr. 16; Urt. v. 15.05.2002 - B 6 KA 22/01 R - SozR 3-2500 § 72 Nr. 14).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 20.06.2003 - L 11 KA 266/01

    Anspruch eines in freier Praxis niedergelassenen Vertragsarztes auf Teilnahme an

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 18.02.2004 - L 11 KA 170/02
    Die interdisziplinäre Zusammenarbeit mehrerer Abteilungen reicht hierfür auch dann nicht aus, wenn sie unter der Federführung des Leiters einer dieser Abteilungen erfolgt (Senat, Urt. v. 20.06.2003 - L 11 KA 266/01 - www.sozialgerichtsbarkeit.de m.w.N.).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 01.03.2006 - L 3 KA 172/03
    Dies folgt daraus, dass § 3 Abs. 1 Nr. 2 eine "interdisziplinäre Stätte" fordert, also eine eigenständige organisatorische Einheit, in der konzentriert sowohl die diagnostischen als auch die therapeutischen Maßnahmen nach § 2 durchgeführt werden (Bayerisches LSG, Urteil vom 25. April 2001 - L 12 KA 76/99 - Juris; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 18. Februar 2004 - L 11 KA 170/02).
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